Anerkennungsfrist Bundesrahmenvertrag endet am 30. April

Am 30. April 2022 läuft die Frist für die Anerkennung des Bundesrahmenvertrags endgültig aus. Im Januar hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) darüber informiert, dass eine Abgabe der Anerkenntniserklärung zum Bundesrahmenvertrag bis zum 30. April 2022 toleriert werden soll. Ursprünglich sollte die Frist am 31. Januar 2022 enden.

Physiotherapeuten, die die Anerkenntniserklärung bis zum 30. April 2022 nicht eingereicht haben, laufen Gefahr ab dem 1. Mai 2022 ihre Kassenzulassung zu verlieren und diese neu beantragen zu müssen. In der Zwischenzeit können sie keine Leistungen mit der GKV abrechnen. Eine weitere Fristverlängerung wurde vom BMG nicht in Aussicht gestellt. Bisher haben bereits 78,8 Prozent (Stand 4. April 2022) der zugelassenen Physiotherapeuten in Deutschland ihre Anerkenntniserklärung eingereicht.


Die Anerkenntniserklärung finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften > GKV (ab 01.08.2021). Bei Fragen zur Anerkennung können sich Mitglieder an die IFK-Mitarbeiter des Referats Recht – Zulassungswesen wenden: Tel.: 0234 97745-777, E-Mail: zulassung@ifk.de



Weitere Artikel

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne