csm_Foto-Gesetzesaenderungen_Internet_45a0d4d8b2.jpg

Bundesrat billigt Hospiz- und Palliativgesetz

Der Bundesrat hat das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) gebilligt, fordert mit einer Entschließung jedoch weitere Verbesserungen an dem Gesetz. Die im Gesetz vorgesehenen palliativen und hospizlichen Angebote sind nach Meinung der Länderkammer nicht ausreichend.

Das Gesetz nimmt die Palliativversorgung als ausdrücklichen Bestandteil der Regelversorgung in die gesetzliche Krankenversicherungsleistung auf. Die Sterbebegleitung wird expliziter Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus wird die Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gestärkt, indem Pflegedienste mehr Leistungen abrechnen können. Schließlich stellt das Gesetz sicher, dass sich Versicherte und deren Angehörige gezielt über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informieren können.

Eine Verbesserung mit physiotherapeutischen Leistungen ist unmittelbar mit dem HPG nicht vorgesehen. Beim IFK und dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) besteht jedoch Konsens, dass nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2016 Raum ist, auf den Gemeinsamen Bundesausschuss zuzugehen, um diesen zu bewegen, die Palliativversorgung auch in der Heilmittel-Richtlinie weiter zu verbessern. Die derzeitigen Diagnosegruppen, z. B. CS bei chronischen Schmerzen, decken nicht alle Facetten der Palliativversorgung hinreichend ab. Zudem lautet die Forderung des IFK, dass Physiotherapeuten ausreichend Zeit für die Betreuung der Patienten erhalten. Die IFK-Vertreterversammlung hat den zuständigen Fachausschuss beauftragt, eine entsprechende Leistungsposition vorzubereiten.

Das HPG wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.

Weitere Artikel

therapie Hamburg: Kostenlose Tickets für IFK-Mitglieder

2026 | 18.09. Am 6. und 7. November 2026 öffnet die Messe therapie Hamburg ihre Tore. Als Branchentreff für alle, die in Physio-, Ergo- oder Sporttherapie tätig sind, bietet die Messe an zwei Tagen viele Angebote rund um die Heilmittelbranche.  

W wie Wertermittlung: Was ist meine Praxis wert?

2026 | 16.09. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: W wie Wertermittlung – was ist meine Praxis wert?

Sie sind am Zug – Vorbereitungen für den TI-Anschluss

2026 | 14.09. Der TI-Anbindungsprozess ist mehrstufig. Einige Vorgänge sind innerhalb weniger Minuten abgearbeitet, andere können – durch zwischenzeitliche Wartezeiten – erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Stellen Sie sich einfach vor, Sie würden ein Brettspiel spielen, dessen Spielfelder unterschiedliche Schweregrade aufweisen.