C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: C wie Checkliste.

Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.

Auf eine Checkliste gehören neben den beruflichen auch die privaten Rahmenbedingungen. Seien Sie ehrlich mit sich selbst und klären Sie, ob die Familie und das soziale Umfeld Ihre ambitionierten Pläne mittragen. Zumindest in der ersten Zeit steht doch häufig die Unternehmensgründung im Vordergrund und kann die Freizeit einschränken.

Ist dahinter schon mal ein Häkchen gesetzt, kann sich der potenzielle Gründer mit dem finanziellen Aspekt, den geschäftlichen Voraussetzungen und auch den rechtlichen Vorgaben beschäftigen. Standortwahl, Finanzierung und Gesellschaftsform sind nur einige von mehreren Aspekten, die auf die Checkliste gehören. Das IFK-Gründerzentrum hat bereits eine Checkliste erstellt, auf der sich diese und weitere wichtige Punkte wiederfinden. Diese können Sie unter gruenderzentrum@ifk.de anfordern.

Auch zu weiteren Themen wie Praxisverlegung, Praxisschließung oder Änderung der Rechtsform stellt der IFK seinen Mitgliedern Checklisten zur Verfügung. Wenden Sie sich bei Interesse gern an zulassung@ifk.de.

 

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745 111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.