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Erweiterung der Diagnoseliste zu den ‚Besonderen Verordnungsbedarfen‘

Die Diagnoseliste der ‚Besonderen Verordnungsbedarfe‘ für Heilmittel wurde erweitert und auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) veröffentlicht. Die bundesweit geltende Liste wurde im Zuge der jährlichen Revision der ICD-10-GM angepasst.

Änderungen haben sich bei den ICD-10-Codes ergeben, die das komplexe regionale Schmerzsyndrom (CRPS) sowie den geriatrischen Bereich betreffen. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sind alle Änderungen rückwirkend zum 1. Januar 2019 gültig.

Die Listen zu den Besonderen Verordnungsbedarfen sowie zum Langfristigen Heiittelbedarf stehen auf der IFK-Internetseite unter https://ifk.de/verband/beruf/heilmittel-richtlinie/ zur Verfügung. Im geschützten Mitgliederbereich finden IFK-Mitglieder zudem das Merkblatt B06 mit näheren Informationen zu den aktuellen Änderungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Ärzte. Alternativ können Mitglieder das Merkblatt kostenlos in der IFK-Geschäftsstelle anfordern.

Bei weiteren Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte von Montag bis Freitag zwischen 9 und 14 Uhr an die Expertenhotline, Tel. 0234 97745-333.

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