Osteopathie: Gericht sorgt für Verunsicherung

Ein aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf verunsichert viele Physiotherapeuten im ganzen Land. Das Urteil zeigt, dass die Bundesländer viel zu lange gewartet haben, einen rechtssicheren Rahmen für die Osteopathie zu schaffen, obwohl die Rahmenbedingungen bekannt waren.

Die Kernaussagen der Richter lauten:
1)    Osteopathie ist Ausübung der Heilkunde.
2)    Osteopathie darf nur von Ärzten und Heilpraktikern abgegeben werden.
3)    Osteopathie wird in der Ausbildung zum Physiotherapeuten nicht gelehrt.
4)    Der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Osteopathie-Ausbildung führt zu keiner
       Legitimation der Ausübung, wenn nicht gleichzeitig eine Heilpraktikererlaubnis vorliegt.
5)    Eine ärztliche Verordnung der Osteopathie ändert daran nichts.

Wichtig: Die von den Richtern skizzierte Rechtslage wirkt in allen Bundesländern. Das Urteil entfaltet seine Rechtskraft zwar nur im entschiedenen Einzelfall. Trotzdem wären ähnliche Urteile von anderen Gerichten im übrigen Bundesgebiet nicht überraschend.

Die Ausnahme ist Hessen: Es ist bisher bedauerlicherweise das einzige Bundesland, das die langjährige Forderung des IFK, verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die physiotherapeutische Weiterbildung in der Osteopathie zu schaffen, mit der WPO-Osteo umgesetzt hat.

Das Urteil des OLG Düsseldorf entspricht grundsätzlich der bisherigen Beratungspraxis des IFK. Es ist für den IFK daher vor allem Anlass dafür, erneut und mit Nachdruck die zuständigen Ministerien aller Bundesländer aufzufordern, endlich tätig zu werden und analog zur hessischen WPO-Osteo Rechtssicherheit für Therapeuten und Patienten zu schaffen. Die Tauglichkeit des hessischen Vorbilds beweist die Praxis: Die WPO-Osteo ist bereits seit 2008 in Kraft und gerichtlich mehrfach überprüft worden.

Vertiefende Informationen rund um das Thema Osteopathie erhalten Mitglieder über unseren Mitglieder-Service unter Physioservice Berufspolitik (B) im Merkblatt Osteopathie.

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