GKV veröffentlicht Sonderregelungen ab 1. Januar 2021

Der GKV-Spitzenverband hat soeben bekanntgegeben, welche Sonderregelungen ab dem 1. Januar 2021 für den Heilmittelbereich gelten werden. Diese beziehen sich unter anderem auf die Hygiene-Pauschale, die Beginn- und Unterbrechungsfristen, Genehmigungsverfahren, Videotherapie, das Entlassmanagement und fehlerhafte Verordnungen.

Die Sonderregelungen stehen hier zum Download bereit. Der IFK wird die neuen Regelungen zudem zeitnah in das Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) aufnehmen.

Weitere Artikel

SHV übt deutliche Kritik am Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beitragsstabilität

2026 | 17.04. Am 16. April 2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Nach einer langjährigen Unterfinanzierung im Heilmittelbereich sind die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet, eine positive und politisch gewünschte Entwicklung auszuhebeln.