csm_20200101_Muster_13_Seite_1_36d44d9974.jpg

Neue Verordnungsvordrucke seit 1. Januar 2021

Seit dem 1. Januar 2021 gelten neben den neuen Heilmittel-Richtlinien auch neue Verordnungsmuster, auf denen Ärzte (Muster 13) sowie Zahnärzte (Muster Z13) Heilmittel ausstellen können. Wichtig: Seit diesem Stichtag dürfen nur noch diese neuen Muster für Verordnungen ausgestellt und von den Physiotherapiepraxen angenommen werden.

Die Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat die neuen Verordnungsmuster im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart. In den ersten Tagen des neuen Jahres zeigt sich jedoch, dass einzelne Ärzte und Zahnärzte weiterhin Verordnungen auf dem jeweils alten Verordnungsvordruck ausstellen. Physiotherapeuten dürfen diese Verordnungen mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr annehmen. Die Verordnungen müssen an den Arzt zurückgehen, damit dieser die Verordnung auf dem aktuellen Vordruck neu ausstellt.

 

Nähere Informationen zu den Neu-Regelungen der Heilmittel-Richtlinien ab Januar 2021 finden IFK-Mitglieder im Merkblatt A20, das im geschützten Mitgliederbereich dieser Internetseite unter „Physioservice“ heruntergeladen werden kann.

 

 

 

 

 

Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Verordnungen nur noch auf diesem neuen Verordnungsvordruck ausgestellt werden.

 

Weitere Artikel

8. TherapieGipfel: Anmelden und live dabei sein in Berlin

2026 | 03.06. Unter dem Motto „Heilmittelpolitik aktuell“ lädt der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) Politik, Kostenträger und Berufsangehörige der Heilmittelbranche zum 8. TherapieGipfel nach Berlin ein. Am 11. November um 15 Uhr wird die Veranstaltung eröffnet. Im Historischen Hörsaal im Langenbeck-Virchow-Haus wird der SHV-Vorstand im Rahmen einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit Gesundheitspolitikern und fachkundigen Experten über aktuelle berufspolitische Themen diskutieren.

SHV verdeutlicht politische Positionen im Gespräch mit MdB Yüksel

2026 | 02.06. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Stabilisierungsgesetz wurde Ende April die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet. Doch der Kabinettsbeschluss ist noch kein fertiges Gesetz, sondern kann durch den Bundestag noch substanziell angepasst werden. In persönlichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern machen der SHV und seine Mitgliedsverbände derzeit die Position der Heilmittelerbringer und die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf die Patientenversorgung deutlich.

physio-NEXT: Unterstützung für eine erfolgreiche Praxisübergabe

2026 | 28.05. Eine Praxisübergabe ist ein komplexer Prozess, der frühzeitige Planung und fundierte Entscheidungen erfordert. Physio-NEXT begleitet IFK-Mitglieder von den ersten Überlegungen bis zur erfolgreichen Umsetzung. Dabei stehen sowohl organisatorische als auch wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen im Fokus.