NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.

Demnach kann der Direktzugang perspektivisch zur weiteren Professionalisierung der Therapieberufe sowie zu einer stärker patientenorientierten und bedarfsgerechten Versorgung beitragen. Gerade im Bereich der Physiotherapie wird darin ein mögliches Potenzial zur Entlastung der ärztlichen Versorgung gesehen. Voraussetzung seien jedoch klare bundesgesetzliche Regelungen sowie die Sicherstellung hoher Qualitäts- und Qualifikationsstandards.

Konkrete Erkenntnisse zu möglichen Nachteilen durch die derzeit verpflichtende ärztliche Verordnung liegen der Landesregierung nicht vor. Gleichzeitig werden Fachkräftemangel und Versorgungsengpässe – insbesondere in ländlichen Regionen – als wichtige Faktoren für die Bewertung eines Direktzugangs hervorgehoben.

Nordrhein-Westfalen verweist zudem auf seine langjährige Erfahrung in der Akademisierung der Therapieberufe, insbesondere der Physiotherapie, und will diese Expertise in die weiteren Reformprozesse auf Bundesebene einbringen.

Mit Blick auf bestehende Versorgungsansätze wird auf die Blankoverordnung gemäß § 125a SGB V verwiesen. Erste Auswertungen im Rahmen des GKV-Heilmittel-Informations-Systems liegen bislang nur für die Ergotherapie vor, während entsprechende Daten für die Physiotherapie und andere Heilmittelerbringer noch ausstehen. Diese sollen eine wichtige Grundlage für die weitere Bewertung eines möglichen Direktzugangs in die Regelversorgung bilden.

Weitere Artikel

SHV verdeutlicht politische Positionen im Gespräch mit MdB Yüksel

2026 | 02.06. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Stabilisierungsgesetz wurde Ende April die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet. Doch der Kabinettsbeschluss ist noch kein fertiges Gesetz, sondern kann durch den Bundestag noch substanziell angepasst werden. In persönlichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern machen der SHV und seine Mitgliedsverbände derzeit die Position der Heilmittelerbringer und die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf die Patientenversorgung deutlich.

physio-NEXT: Unterstützung für eine erfolgreiche Praxisübergabe

2026 | 28.05. Eine Praxisübergabe ist ein komplexer Prozess, der frühzeitige Planung und fundierte Entscheidungen erfordert. Physio-NEXT begleitet IFK-Mitglieder von den ersten Überlegungen bis zur erfolgreichen Umsetzung. Dabei stehen sowohl organisatorische als auch wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen im Fokus.

GKV neu denken: mit Zusammenarbeit ans Ziel

2026 | 26.05. Mit dem geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz versucht die Bundesregierung, die steigenden Kosten kurzfristig in den Griff zu bekommen, doch die vorgesehenen Maßnahmen wirken vor allem wie kurzfristige Krisenbewältigung. Dabei gibt es längst echte Lösungsvorschläge. Interprofessionelle, also berufsübergreifende Zusammenarbeit verbessert beispielsweise nachweislich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung.