Warnung vor Unfallrisiken an elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen

Angesichts zweier tödlicher Unfälle rät die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Praxen dringend, vorhandene Liegen sowie Sicherheitsabläufe zu überprüfen. Die Gefahr sei als hoch einzustufen, weshalb Praxen unbedingt zeitnah tätig werden sollen.

Ebenso wichtig ist unter Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers, dass alle Beteiligten vor Ort über Risiken und Schutzmaßnahmen informiert sind. Dies gilt sowohl für das behandelnde Praxispersonal, als auch für Reinigungskräfte. Hier sind protokollierte Sicherheitsunterweisungen durchzuführen, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Durch das unabsichtliche Betätigen der elektrischen Höhenverstellung können Gefahrpotenziale entstehen, sobald sich eine Person unter der Liege befindet – beispielsweise weil dort etwas liegt oder der Bereich gereinigt werden soll. Schlimmstenfalls kann die Person eingeklemmt werden, so dass sie sich nicht mehr befreien kann und durch den steten Druck zu Tode kommt. Ebenso birgt die Bedienung durch das Praxispersonal Risiken. Daher müssen z. B. stets die Sicherungsstifte an der Sperrbox nach Nutzung der Liege abgezogen werden.

Die Nachrüstung von Liegen darf aus haftungsrechtlichen Gründen nur mit vom Hersteller freigegebenen Bauteilen sowie durch autorisierte Fachfirmen erfolgen. Passende Lösungen halten die Hersteller bereit. Bei Neuanschaffungen von Therapieliegen kann das Unfallrisiko durch die Wahl eines Modells mit Hubsäule und ausreichendem Abstand zwischen den Konstruktionsteilen reduziert werden.

Ein Infopapier des BGW zur Unfallprävention an Therapieliegen finden Sie hier

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