Zusätzliche „Ruhetage“ über Ostern: Folgen für Physiotherapiepraxen noch ungewiss

Die Ministerkonferenz hat beschlossen, dass Gründonnerstag (1. April 2021) und Karsamstag (3. April 2021) in diesem Jahr einmalig „Ruhetage“ sein sollen. Sehr wahrscheinlich wird das auch Physiotherapiepraxen betreffen. Letztlich werden das aber die Bundesländer in den nächsten Tagen in ihren jeweiligen Corona-Schutzverordnungen festlegen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in der Pressekonferenz nach dem Treffen der Ministerpräsidenten erläutert, dass diese beiden „Ruhetage“ analog zu Sonn- und Feiertagen zu sehen sind. Das zielt eher darauf ab, dass an diesen Tagen keine physiotherapeutischen Leistungen erbracht werden dürfen. Der Bund wird aber noch einen Vorschlag zur konkreten rechtlichen Umsetzung einschließlich einer Begründung vorlegen.

 

Die Bundesländer sind berechtigt, von diesem Vorschlag des Bundes abzuweichen. Sie dürfen also individuelle Regelungen für die jeweilige Region festlegen, die dann per Allgemeinverfügungen ab dem 29. März 2021 gelten werden.

 

 

Stand jetzt hat noch kein Bundesland eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, in der Regelungen zu den beiden „Ruhetagen“ getroffen sind. Das Land Nordrhein-Westfalen hat zwar eine Aktualisierung veröffentlicht. Hierin ging es jedoch darum, dass „Click & Meet“ nun auch bei Gartenmärkten, Schreibwarenläden und Buchläden eingeführt werden muss. Konkrete Angaben zu den „Ruhetagen“ stehen noch aus.

 

 

Darum kann aktuell auch noch nicht sicher gesagt werden, ob tatsächlich keinerlei physiotherapeutische Behandlungen gestattet sein werden und ob die einmaligen „Ruhetage“ arbeitsrechtlich als Feiertage gewertet werden. Die Allgemeinverfügungen der Bundesländer werden in den kommenden Tagen erwartet. Der IFK behält die Regelungen in allen Bundesländern täglich im Blick und wird schnellstmöglich auf seiner Internetseite und auf seiner Facebook-Seite informieren, sobald es konkrete Informationen gibt.

 

 

Viele Informationen rund um die Coronavirus-Pandemie finden IFK-Mitglieder in den Merkblättern M 26 und M 26a-f. Diese stehen nach dem Log-in im physioservice zur Verfügung. Wer darüber hinaus noch Fragen hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

 

Das Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz gibt es hier.

 

Weitere Artikel

8. TherapieGipfel: Anmelden und live dabei sein in Berlin

2026 | 03.06. Unter dem Motto „Heilmittelpolitik aktuell“ lädt der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) Politik, Kostenträger und Berufsangehörige der Heilmittelbranche zum 8. TherapieGipfel nach Berlin ein. Am 11. November um 15 Uhr wird die Veranstaltung eröffnet. Im Historischen Hörsaal im Langenbeck-Virchow-Haus wird der SHV-Vorstand im Rahmen einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit Gesundheitspolitikern und fachkundigen Experten über aktuelle berufspolitische Themen diskutieren.

SHV verdeutlicht politische Positionen im Gespräch mit MdB Yüksel

2026 | 02.06. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Stabilisierungsgesetz wurde Ende April die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet. Doch der Kabinettsbeschluss ist noch kein fertiges Gesetz, sondern kann durch den Bundestag noch substanziell angepasst werden. In persönlichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern machen der SHV und seine Mitgliedsverbände derzeit die Position der Heilmittelerbringer und die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf die Patientenversorgung deutlich.

physio-NEXT: Unterstützung für eine erfolgreiche Praxisübergabe

2026 | 28.05. Eine Praxisübergabe ist ein komplexer Prozess, der frühzeitige Planung und fundierte Entscheidungen erfordert. Physio-NEXT begleitet IFK-Mitglieder von den ersten Überlegungen bis zur erfolgreichen Umsetzung. Dabei stehen sowohl organisatorische als auch wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen im Fokus.