Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt in 2018

Im kommenden Jahr wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 1,0 Prozent abgesenkt. Dieser Richtwert für Kassenbeiträge wurde heute von dem Bundesministerium für Gesundheit per Meldung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Festlegung für 2018 bedeutet eine Senkung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte gegenüber 2017. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, wird von der jeweiligen Krankenkasse selbst festgelegt.

Die Absenkung des Zusatzbeitragssatzes ist Beweis für die gute Finanzlage in der GKV und muss für diese ebenso ein Signal sein, den gesellschaftlich wichtigen Bereich der Heilmittel durch angemessene Vergütungen zukunftsfähig zu machen.

Weitere Artikel

Bundessozialgericht: Schriftliches Urteil liegt vor

2026 | 22.04. Unsere aufmerksamen Leser erinnern sich vermutlich: Ende 2025 fand vor dem BSG das Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG statt, in dem die maßgeblichen Verbände zur Vergütung in der Physiotherapie geklagt hatten. Das zunächst mündlich ausgesprochene Urteil ging zulasten der Verbände – nun liegt das schriftliche Urteil vor, welches ergänzende rechtliche Ausführungen enthält.

MdB Yüksel: Der Direktzugang für Heilmittelerbringer macht Sinn!

2026 | 20.04. Der Bundestagsabgeordnete Serdar Yüksel (SPD) hat vergangenen Freitag im Bundestag eindringlich für den Direktzugang geworben. Anlass war ein von der Fraktion die Linke eingebrachter Antrag zur Verbesserung der Terminvergabe und Eindämmung von Wartezeiten in der Gesundheitsversorgung.