Vergütungsverhandlungen: Vergütung steigt um 2,49 Prozent

Die Vergütungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen steigen im kommenden Jahr. Ab dem 1. Januar 2026 werden physiotherapeutische Leistungen um 2,49 Prozent höher vergütet als bisher. Zusätzlich wurde eine Konkretisierung für den Hausbesuch in Einrichtungen des betreuten Wohnens ausgehandelt. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie – IFK, Physio Deutschland, VDB und VPT – mit dem GKV-Spitzenverband geeinigt. 

Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2026
Nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen konnten die Verhandlungspartner zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Auf Basis der Einigung kann die angepasste Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Vergütungserhöhung gilt sowohl für konventionelle als auch für Blankoverordnungen und für alle Behandlungen, die ab dem 1. Januar 2026 durchgeführt werden. 

Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle im Jahr 2021 festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2025 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2026. Diese Parameter bilden für die Verhandlungen den Rahmen, in dem sich die Forderungen der Verhandlungspartner bewegen können (siehe physiotherapie 5-25, S. 26). In das Verhandlungsergebnis musste zudem eine Korrektur der Prognose für 2025, die bei den Verhandlungen im Vorjahr zu hoch angesetzt wurde, berücksichtigt werden. Diese liegt bei rund minus 0,7 Prozent. Diese Anpassung nach unten hat für 2026 eine Minderung der Vergütungssteigerungen zur Folge.

Zusätzlich zur Vergütungserhöhung haben die Vertragspartner in den Verhandlungen festgelegt, dass künftig bei Patienten in Einrichtungen des betreuten Wohnens die Pauschale für „Hausbesuche in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege“ (Positionsnummer 29922) abgerechnet werden kann. Bislang galt für diese Patienten die geringer vergütete Position 29934 („Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft”). Die Einordnung in die Positionsnummer 29922 ist ein wichtiger Schritt in der Versorgung. Der demografische Wandel wird dazu führen, dass die Nachfrage für Behandlungen im betreuten Wohnen steigt.

Die Verhandlungsergebnisse gelten vorbehaltlich der Gremienzustimmung auf Seiten der Vertragspartner. Die neue Vergütungsvereinbarung wird zeitnah vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht.  Anschließend finden IFK-Mitglieder diese im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite unter Mitgliederservice – Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften – GKV. 

 

Weitere Artikel

SHV verdeutlicht politische Positionen im Gespräch mit MdB Yüksel

2026 | 02.06. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Stabilisierungsgesetz wurde Ende April die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet. Doch der Kabinettsbeschluss ist noch kein fertiges Gesetz, sondern kann durch den Bundestag noch substanziell angepasst werden. In persönlichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern machen der SHV und seine Mitgliedsverbände derzeit die Position der Heilmittelerbringer und die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf die Patientenversorgung deutlich.

physio-NEXT: Unterstützung für eine erfolgreiche Praxisübergabe

2026 | 28.05. Eine Praxisübergabe ist ein komplexer Prozess, der frühzeitige Planung und fundierte Entscheidungen erfordert. Physio-NEXT begleitet IFK-Mitglieder von den ersten Überlegungen bis zur erfolgreichen Umsetzung. Dabei stehen sowohl organisatorische als auch wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen im Fokus.

GKV neu denken: mit Zusammenarbeit ans Ziel

2026 | 26.05. Mit dem geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz versucht die Bundesregierung, die steigenden Kosten kurzfristig in den Griff zu bekommen, doch die vorgesehenen Maßnahmen wirken vor allem wie kurzfristige Krisenbewältigung. Dabei gibt es längst echte Lösungsvorschläge. Interprofessionelle, also berufsübergreifende Zusammenarbeit verbessert beispielsweise nachweislich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung.