Heilmittelzugang in Schulen und Kindertagesstätten – Gesundheitsministerkonferenz fordert Anpassung der Heilmittel-Richtlinie

Der Heilmittelzugang für Kinder, die eine ganztägige Bildung und Betreuung in Schulen und Kindertagesstätten erhalten, soll verbessert werden. Das beschloss die diesjährige Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Konkret forderten die Gesundheitsminister der Länder, die Heilmittelerbringung in diesen Einrichtungen auch für Kinder ohne besondere Schädigungen zu ermöglichen.

Das Bundesgesundheitsministerium ist daher nun aufgefordert, zur Sicherstellung der therapeutischen Versorgung aller Kinder in Ganztagsschulen und Tagesstätten auf eine Anpassung der Heilmittel-Richtlinie beim Gemeinsamen Bundesausschuss hinzuwirken.

Das ist gut. Aber: Das geht nicht ohne eine entsprechende Vergütung. Seit in Kraft treten der Heilmittel-Richtlinie im Juli 2011 besteht für Therapeuten die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ggf. darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung auch ohne Verordnung eines Hausbesuches in diesen Einrichtungen zu behandeln. Problematisch ist, dass nach Meinung der Krankenkassen ein unter diesen Voraussetzungen durchgeführter Hausbesuch in den Einrichtungen keinen Vergütungsanspruch gegenüber den Kostenträgern auslöst. Deshalb werden diese Hausbesuche nicht vergütet.

Diesen Zustand bemängelt der IFK seit langem. Insofern ist bei einer Ausweitung der Behandlungsmöglichkeiten von Kindern in Einrichtungen zwingend, dass zukünftig alle Hausbesuche die in diesem Zusammenhang erfolgen, auch angemessen vergütet werden. Dann kann der Beschluss der GMK dazu beitragen, dass die therapeutische Versorgung von Kindern, die eine ganztägige Betreuung in diesen Einrichtungen erhalten, zukunftsorientiert sichergestellt wird.

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.