IFK-Rechtsberatung: Behandlungsverträge

Eine Mitgliedschaft beim IFK hat viele Vorteile. Der Verband bietet seinen Mitgliedern beispielsweise eine umfassende rechtliche Beratung zu allen relevanten Themen, von Arbeitsrecht bis hin zur Zulassung. Einige davon möchten wir hier im Detail vorstellen.

Behandlungsverträge

Schnell ist der Ärger groß, wenn für Patienten wegen Ausfällen oder ähnlichem Gebühren anfallen. Da ist es gut, wenn man das Recht auf seiner Seite weiß: Mit einem Behandlungsvertrag stellt man nicht nur sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen des BGB erfüllt werden. Auch der Informationspflicht den Patienten gegenüber wird nachgekommen. Das Prinzip „one fits all“ trifft hier allerdings beim Behandlungsvertrag nicht zu: So sind bestimmte Ausgangslagen zu berücksichtigen, beispielsweise, ob ein Patient mit einer Verordnung kommt oder eine Selbstzahlerleistung eines Physiotherapeuten mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis wahrnimmt. Für IFK-Mitglieder stehen im internen Mitgliederbereich unter der Rubrik „Physioservice“ verschiedene Behandlungsverträge zur Verfügung, mit denen alle wichtigen Punkte abgedeckt sind.

Sollten Sie dennoch einmal befürchten, ins juristische Dickicht zu geraten, können Sie auf die IFK-Rechtsberatung zählen: Für Mitglieder ist sie ohne zusätzliche Kosten und damit Ihre Adresse für eine ausführliche Beratungsdienstleistung durch Juristen, durch die Sie unter Umständen hohe Anwaltshonorare sparen.

Sie erreichen die IFK-Rechtsberatung telefonisch (0234 97745-0) oder jederzeit via E-Mail (ifk@ifk.de).

Alle Nachrichten aus der Serie "Die IFK-Rechtsberatung" finden Sie hier.

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