Neue Klärung mit dem GKV-Spitzenverband zum ICD-10-Code

Wie wir zuletzt an dieser Stelle berichteten, befindet der IFK sich regelmäßig in Klärungsgesprächen mit dem GKV-Spitzenverband, um die Interessen seiner Mitglieder in Sachen ICD-10-Codes zu vertreten und möglichst Klarheit in allen Teilbereichen herbeizuführen.

IFK-Mitglieder konnten sich bereits mit Hilfe des Info-Katalogs zum ICD-10-Code informieren. Diesen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog finden Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich zum Herunterladen (bitte vorher einloggen, aufrufbar unter Mitglieder-Service / ICD-10-Codes).

Nach den jüngsten Gesprächen konnten zwei neue Fragen/Antworten in den Katalog aufgenommen werden. Die neuen Fragen 4 und 5 befassen sich nun mit dem Sachverhalt, dass der Arzt zwar auf der Verordnung ICD-10-Codes angegeben, diese aber nicht in das entsprechende Feld eingetragen hat.

Eine weitere Klarstellung des GKV-Spitzenverbands hat die Auffassung des IFK bestätigt, dass das Vorhandensein einer ausgeschriebenen Klartextdiagnose (egal ob gedruckt oder handschriftlich) eine gültige Verordnung hervorbringt. Wir haben daher die Fragen 7-9 und 15 überarbeitet.

Der IFK schreibt seine Informationen zum ICD-10-Code weiter fort und wird Sie im Falle neuer Erkenntnisse wieder wie gewohnt informieren.

Weitere Artikel

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne