W wie Werbung: Was darf ich und was nicht?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: W wie Werbung.

Wer eine Physiotherapiepraxis neu gründen möchte, wird sich darüber Gedanken machen (müssen), wie und warum künftige Patienten den Weg zu ihm oder zu ihr finden. Und auch bei einer Praxisübernahme kann es durchaus sinnvoll sein, auf Qualitäten und Neuerungen hinzuweisen. Ein Mittel dazu ist Werbung. Doch welche ist sinnvoll und was ist überhaupt erlaubt?

Werbung ist ein Baustein in einem umfassenden Marketingkonzept. Lohnt sich beispielweise eine Zeitungsanzeige oder ist es sinnvoller, auf andere Mittel zu setzen? Die Auswahl ist vielfältig: Patienteninformationen, eine eigene Webseite, ein frisches Praxislogo oder Werbung auf Social Media sind alles Mittel, die dazu beitragen können, die Praxis und ihre Qualitäten in den Blick zu rücken. Hilfreich ist es dabei, sich langfristige Ziele zu stecken und die Auswahl der Werbemaßnahmen dementsprechend auszurichten.

Um Schwierigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, die Grenzen der zulässigen Praxiswerbung zu kennen. Diese finden sich beispielsweise im Heilmittelwerbegesetz (HWG), dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie dem Heilpraktikergesetz (HPG). Mehr dazu und zum Thema Praxismanagement finden Mitglieder im internen Mitgliederbereich. Auch die Rechtsberatung des IFK berät Mitglieder gern dazu.

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745-111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

Weitere Artikel

SHV verdeutlicht politische Positionen im Gespräch mit MdB Yüksel

2026 | 02.06. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Stabilisierungsgesetz wurde Ende April die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet. Doch der Kabinettsbeschluss ist noch kein fertiges Gesetz, sondern kann durch den Bundestag noch substanziell angepasst werden. In persönlichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern machen der SHV und seine Mitgliedsverbände derzeit die Position der Heilmittelerbringer und die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf die Patientenversorgung deutlich.

physio-NEXT: Unterstützung für eine erfolgreiche Praxisübergabe

2026 | 28.05. Eine Praxisübergabe ist ein komplexer Prozess, der frühzeitige Planung und fundierte Entscheidungen erfordert. Physio-NEXT begleitet IFK-Mitglieder von den ersten Überlegungen bis zur erfolgreichen Umsetzung. Dabei stehen sowohl organisatorische als auch wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen im Fokus.

GKV neu denken: mit Zusammenarbeit ans Ziel

2026 | 26.05. Mit dem geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz versucht die Bundesregierung, die steigenden Kosten kurzfristig in den Griff zu bekommen, doch die vorgesehenen Maßnahmen wirken vor allem wie kurzfristige Krisenbewältigung. Dabei gibt es längst echte Lösungsvorschläge. Interprofessionelle, also berufsübergreifende Zusammenarbeit verbessert beispielsweise nachweislich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung.