OLG Köln: IFK, ZVK und VPT sichern Qualität der Versorgung

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem überaus deutlichen Urteil bestätigt, dass die physiotherapeutischen Partnerverbände im Spitzenverband der Heilmittelerbringer nicht nur berechtigt sind, Regelungen über Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Sie sind vielmehr sogar aufgefordert, mit eigenständigem Gestaltungsauftrag Weiterbildungsvereinbarungen zur Aufrechterhaltung der Qualität in der Versorgung zu treffen.

In jüngster Zeit hatten ein kleinerer Verband und Online-Foren versucht, die maßgeblichen Physiotherapie-Verbände in Misskredit zu bringen, in dem unsinnigerweise behauptet wurde, dass das Angebot von Fortbildungen ausschließlich mit Gewinnabsicht erfolgen würde und nicht rechtmäßig sei. So wurde auch eine Reihe von Klagen gegen den Spitzenverband der Heilmittelerbringer eingereicht.
Die Vorwürfe sind unhaltbar. Sie wurden daher jetzt vom Oberlandesgericht Köln ohne Wenn und Aber abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Im Urteil heißt es unter anderem: „Die Konzentration der Weiterbildung bei speziell qualifizierten Weiterbildungsträgern, Weiterbildungsstätten und Fachlehrern dient der Qualität der Versorgung im Interesse der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung."
Damit bestätigt das Gericht nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern stellt auch klar, dass es eine zentrale Aufgabe des neuen Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) ist, die Qualität unter anderem in der physiotherapeutischen Versorgung zu sichern. Davon profitieren Physiotherapeuten und natürlich vor allem ihre Patienten.

Weitere Artikel

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026.