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Desinfektionsmittel für Physiotherapiepraxen

„In einigen Tagen müsste Desinfektionsmittel wieder flächendeckend in Apotheken erhältlich sein“, berichtete Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK). Aufgrund einer Allgemeinverfügung dürfen Apotheker nun selbst Desinfektionsmittel herstellen und verkaufen. Bislang war der dafür erforderliche Alkohol aber nur schwer zu bekommen.

 

 

Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Foto: ABDA)

 

 

„Dieser Lieferengpass ist nun überwunden“, berichtete Schmidt im Gespräch mit dem IFK. Der nötige Alkohol sei inzwischen aus verschiedenen Quellen zugänglich und müsse nun nur noch an die Apotheker ausgeliefert werden. Dann könnten diese die Herstellung von Desinfektionsmittel hochfahren.

 

 

Da eine hohe Nachfrage erwartet wird, hat die ABDA die Apotheker gebeten, Desinfektionsmittel vorrangig an Gesundheitseinrichtungen zu verkaufen. „Krankenhäuser, Arztpraxen – und ganz ausdrücklich auch Heilmittelerbringer“, betont er. Denn Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Co. seien sehr nah am Patienten dran. „Für diese Berufsgruppen ist es ebenso wie für Ärzte sehr wichtig, ausreichend Desinfektionsmittel zu haben.“

 

 

Ein Problem sei jedoch noch nicht gelöst: „Wir haben zu wenige Flaschen, um das Desinfektionsmittel abzufüllen“, so Schmidt. Er rät deshalb, leere Desinfektionsmittelbehälter nicht wegzuwerfen, sondern sie in die Apotheke zu bringen und wiederauffüllen zu lassen.

 

 

Wer seine Vorräte bereits (nahezu) aufgebraucht hat, sollte sich an die Landesapothekerkammern wenden, empfiehlt Schmidt. „Die Mitarbeiter dort können nachschauen, welche Apotheken in der Region schon jetzt Desinfektionsmittel herstellen“, erklärt der ADBA-Präsident.

 

 

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Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet. 

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können. 

 

 

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