Mehr Möglichkeiten durch neue Corona-Verordnungen

Seit dem 8. März 2021 sind in fast allen Bundesländern wieder sämtliche physiotherapeutischen Behandlungen und Selbstzahlerleistungen – auch ohne ärztliche Verordnung – zulässig. Es sind allerdings bundeslandspezifisch erweiterte hygienische Maßnahmen zu beachten und teilweise auch aktuelle Coronatests durchzuführen bzw. vorzulegen. Rehasport in Gruppen in geschlossenen Räumen ist derzeit noch nahezu im gesamten Bundesgebiet untersagt.

Bei Überschreitungen bestimmter Inzidenzwerte können die Lockerungen auch wieder zurückgenommen werden. Praxisinhaber sollten daher unbedingt die jeweilige Entwicklung in der eigenen Region im Blick zu behalten.

 

IFK-Mitglieder finden aktuelle regionale Informationen nach dem Log-in im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) im Kapitel 3 („Ist es Physiotherapeuten erlaubt, zu arbeiten?“). Dort sind nach Bundesland die spezifischen Bestimmungen aufgelistet. IFK-Mitglieder, die darüber hinaus noch individuelle Fragen haben, können sich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden, E-Mail: ifk@ifk.de oder Tel.: 0234 977 45-0.

 

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