PKV verlängert Corona-Sonderregelungen

Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat die Corona-Hygienepauschale für Heilmittelbehandlungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Privaten Krankenversicherer werden ihren Krankenversicherten demnach in aller Regel weiterhin bis zu 1,50 Euro pro Behandlungstermin erstatten. Maßgeblich ist der Tag der Behandlung.

Auch Videotherapie ist weiterhin bis zum 30. Juni 2021 möglich. Dazu muss die Videobehandlung jedoch therapeutisch sinnvoll, im Einzelfall geeignet und ausdrücklich zwischen Therapeut und Patient vereinbart sein.

 

Weitere Informationen hierzu erhalten IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Prävention, Hygiene, Arbeitsschutz“ (M 26e) im internen Bereich der Internetseite sowie im Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft der IFK-Geschäftsstelle, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333.

 

Weitere Artikel

SHV übt deutliche Kritik am Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beitragsstabilität

2026 | 17.04. Am 16. April 2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Nach einer langjährigen Unterfinanzierung im Heilmittelbereich sind die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet, eine positive und politisch gewünschte Entwicklung auszuhebeln.