Änderung der Corona-Regeln in den Bundesländern gelten nicht für Physiotherapiepraxen

Zum 1. Februar 2023 ändern sich in vielen Bundesländern die Corona-Regeln. Für Tätige in Gesundheitsberufen ändert sich hingegen nichts. Praxisinhaber müssen weiterhin in individuellen Gefährdungsbeurteilungen die Empfehlungen der BGW umsetzen. Das bedeutet, dass für angestellte Therapeuten bei allen Arbeiten unter 1,5 m Abstand das Tragen der FFP2-Maske angeordnet werden muss, soweit nicht andere Schutzmaßnahmen in ausreichendem Maße getroffen wurden (z. B. Luftreiniger in den Behandlungs- und Gemeinschaftsräumen etc.).

Auch Patienten müssen weiterhin FFP2-Masken in therapeutischen Praxen tragen. Dies ist eine Regelung des § 28 b Infektionsschutzgesetz (IfSG), das bis zum 7.  April 2023 gilt und als Bundesgesetz über den Landesverordnungen steht.

In den Bundesländern gibt es ab Februar teilweise unterschiedliche Regelungen zur Länge der Tätigkeitsverbote infizierter Personen. Allgemein gilt jedoch, dass positiv getestete Therapeuten nicht arbeiten dürfen.

Weitere Informationen zu den Regelungen der BGW finden Sie auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft.

Alle Regelungen rund um die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder weiterhin stets aktuell im Merkblatt „Coronavirus (M26)“, das im Physioservice im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle angefordert werden kann. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

Weitere Artikel

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne