BGW warnt vor Betrugsversuch mit angeblichem DGUV-Präventionsmodul

Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender zu einem angeblichen Präventionsmodul der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Davor warnt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in einer aktuellen Pressemeldung.

Erste Mitgliedsbetriebe der BGW haben bereits die betrügerischen E-Mails erhalten. Die BGW weist darauf hin, dass es sich bei dem Anschreiben mit Zahlungsaufforderung um einen Betrugsversuch handelt. Betriebe, die eine solche E-Mail erhalten, sollten die beigefügte Rechnung auf keinen Fall bezahlen.

Professionell gemacht, aber nicht echt

Die Betreffzeile lautet beispielsweise „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Ein angehängtes Anschreiben informiert über ein angebliches digitales DGUV-Präventionsmodul. Dieses müssten Betriebe angeblich nutzen, um ihren Verpflichtungen im Arbeitsschutz nachzukommen. Ebenfalls angehängt ist eine Rechnung für die Teilnahmegebühr.

Die Mails sind professionell gemacht und erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu stammen, doch dies ist nicht der Fall. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Das genannte Präventionsmodul der DGUV existiert nicht. Im Anschreiben werden eine Telefonnummer der BGN und eine E-Mail-Adresse genannt, die beide falsch sind. Auffällig ist zudem, dass in den bisher bekannten Fällen eine ausländische Kontonummer für die Zahlung angegeben ist.

Im Schadensfall: Anzeige erstatten

Betroffenen, die bereits Zahlungen geleistet haben, empfiehlt die BGW, Anzeige zu erstatten. Dazu kann beim Service-Center der BGN unter der Telefonnummer 0621 4456-1581 das Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde erfragt werden. Hier wurde eine zentrale Zuständigkeit eingerichtet, unabhängig vom Sitz der Geschädigten.

Fragen beantwortet auch die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 beziehungsweise unter info@dguv.de.

 

Weitere Artikel

SHV verdeutlicht politische Positionen im Gespräch mit MdB Yüksel

2026 | 02.06. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Stabilisierungsgesetz wurde Ende April die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet. Doch der Kabinettsbeschluss ist noch kein fertiges Gesetz, sondern kann durch den Bundestag noch substanziell angepasst werden. In persönlichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern machen der SHV und seine Mitgliedsverbände derzeit die Position der Heilmittelerbringer und die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf die Patientenversorgung deutlich.

physio-NEXT: Unterstützung für eine erfolgreiche Praxisübergabe

2026 | 28.05. Eine Praxisübergabe ist ein komplexer Prozess, der frühzeitige Planung und fundierte Entscheidungen erfordert. Physio-NEXT begleitet IFK-Mitglieder von den ersten Überlegungen bis zur erfolgreichen Umsetzung. Dabei stehen sowohl organisatorische als auch wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen im Fokus.

GKV neu denken: mit Zusammenarbeit ans Ziel

2026 | 26.05. Mit dem geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz versucht die Bundesregierung, die steigenden Kosten kurzfristig in den Griff zu bekommen, doch die vorgesehenen Maßnahmen wirken vor allem wie kurzfristige Krisenbewältigung. Dabei gibt es längst echte Lösungsvorschläge. Interprofessionelle, also berufsübergreifende Zusammenarbeit verbessert beispielsweise nachweislich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung.