Rechnungskürzungen der SVLFG

In letzter Zeit wurden dem IFK aus der Mitgliedschaft vermehrt Rechnungskürzungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gemeldet. Begründet wurden diese mit dem Fehlen des Segmentkennzeichens „B2“ (Langzeitgenehmigung) im Rahmen der maschinenlesbaren Abrechnung nach § 302 SGB V.

Die Krankenkasse vertrat die Auffassung, der Therapeut müsse prüfen, ob bei Angabe des ICD-10-Codes automatisch eine Langzeitgenehmigung vorliege und dies kennzeichnen.

Der IFK konnte nun unbürokratisch und abschließend mit der SVLFG klären, dass der Leistungserbringer hier keine Prüfpflicht hat. IFK-Mitglieder, die eine ungerechtfertigte Kürzung erhalten haben, können die Rechnung erneut bei der SVLFG zur Vergütung einreichen und können sich bei Fragen auch gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

Weitere Artikel

Die erste Ausgabe physiotherapie im neuen Jahr ist da

2026 | 12.01. Neues Jahr, neue physiotherapie: Die aktuelle Ausgabe des IFK-Mitgliedermagazins beinhaltet im Januar viele spannende Themen. Passend zu guten Neujahrsvorsätzen gibt es eine neue Kooperation des IFK, die Vorteile für Praxisinhaber und Mitarbeiter gleichermaßen bietet: Jobradleasing mit BusinessBike. Eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf Seite 32.