AOK Baden-Württemberg zahlt Osteopathie für Kleinstkinder

Die AOK Baden-Württemberg hat den IFK darüber informiert, dass ab 1. August 2013 osteopathische Behandlungen für Kleinstkinder mit unstillbaren, dauerhaften Schrei- und Unruheattacken oder KISS-Syndrom eingeführt werden.

Hierzu bietet die AOK Ärzten und Physiotherapeuten einen entsprechenden Vertrag an.  

Voraussetzungen zur Teilnahme sind eine osteopathische Ausbildung, eine Weiterbildung zur osteopathischen Behandlung von Kindern sowie vier Praxistage in einer auf Kinderbehandlung spezialisierten osteopathischen Praxis. Interessierte Physiotherapeuten, die diese Anforderungen erfüllen, können sich an ihre AOK-Regionaldirektion wenden.

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