Weitere ICD-10-Code-Klarstellungen mit GKV-Spitzenverband erreicht

Die Änderungen bei der Rezeptausstellung zum 1.7.2014, auf die sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung einigten, haben eine Vielzahl an Fragen aufgeworfen. Der IFK hat diese in einem umfangreichen Katalog nach aktuellem Kenntnisstand beantwortet. Dieses Infoblatt zum ICD-10-Code lässt sich für Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich herunterladen (bitte vorher einloggen, aufrufbar unter Mitglieder-Service / ICD-10-Codes).

Da der IFK zu einigen Fragestellungen noch in weiteren Gesprächen mit den Krankenkassen steht, wird der Katalog regelmäßig nach den neuesten Erkenntnissen angepasst. So wurde in der aktuellen Fassung z. B. eine neue Frage eingeführt, die klarstellt, dass auch alte Verordnungsvordrucke (ohne Feld „ICD-10") weiterhin verwendet werden dürfen.

Außerdem konnte erfreulicherweise mit dem GKV-Spitzenverband Klarheit darüber erzielt werden, dass der ICD-10-Code nicht nachgetragen werden muss, sofern in Ausnahmefällen nur eine ausgeschriebene Diagnose auf der Verordnung angegeben wurde. Ferner bestätigte der GKV-Spitzenverband dem IFK, dass der Leistungserbringer nicht prüfen muss, ob ein Ausnahmefall bestanden hat. Wir haben daher die Antworten zu den Fragen 5 bis 7 aktualisiert.

Darüber hinaus hat uns die AOK Rheinland/Hamburg informiert, zu Frage 9 unseres Katalogs eine von uns abweichende Rechtsauffassung zu haben. Sofern auf der Verordnung sowohl ein ICD-10-Code, als auch eine ausgeschriebene Klartextdiagnose zu finden sind, die sich inhaltlich widersprechen, so ist nach Auffassung der AOK Rheinland/Hamburg die Klartextdiagnose vorrangig zu beachten. Der GKV-Spitzenverband hat hingegen gegenüber dem IFK klargestellt, dass in diesem Fall der therapierelevante ICD-10-Code Vorrang habe. Von daher ist davon auszugehen, dass andere Kassen sich dieser Rechtsauffassung anschließen. Immerhin: Auch die AOK Rheinland/Hamburg stimmt mit dem IFK (vgl. Frage 10 des Katalogs) darin überein, dass für den Physiotherapeuten keine Prüfpflicht besteht, sofern sich ICD-10-Code und Klartextdiagnose widersprechen.

Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.