Keine Zuzahlungen bei der Postbeamtenkrankenkasse

Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hat den IFK aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass einzelne Heilmittelerbringer die im Bereich der GKV üblichen Zuzahlungen auch von ihren Versicherten einziehen. Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse müssen jedoch bei der Inanspruchnahme von Heilbehandlungen keine Zuzahlungen entrichten. Dies gilt selbst dann, wenn das Feld „gebührenpflichtig" durch den Arzt angekreuzt wurde.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf unser aktualisiertes Merkblatt „A2 Abrechnung mit Privatpatienten" hinweisen. Hier finden Sie jetzt auch Informationen zur Abrechnung mit Beschäftigten im öffentlichen Dienst. IFK-Mitglieder können sich das Merkblatt im geschützten Mitgliederbereich (vorher einloggen) downloaden.

Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.