Bundesregierung beschließt Antikorruptionsgesetz

Am 29. Juli 2015 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Damit wird voraussichtlich ab Januar 2016 eine Gesetzeslücke geschlossen, die bisher verhinderte, dass korruptes Verhalten im Gesundheitswesen strafrechtlich geahndet werden konnte.

Noch 2012 hatte der Bundesgerichtshof das geltende Korruptionsstrafrecht als nicht anwendbar für Ärzte erklärt und damit eine kontroverse Debatte ins Rollen gebracht.
Die Gesetzeslücke soll nun durch die Einführung der Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen geschlossen werden. Ziel ist es, sowohl die große Masse ehrlich arbeitender Erbringer von Gesundheitsleistungen als auch natürlich die Patienten vor wenigen schwarzen Schafen besser zu schützen.

Gelten wird das Gesetz sowohl für Ärzte als auch für sämtliche andere Gesundheitsdienstleister, so dass die Neuregelung auch für Physiotherapeuten und alle weiteren Heilmittelerbringer gültig ist. Konkret können mit dem neuen Gesetz Praktiken, wie gezielte Absprachen zwischen Leistungserbringern (z. B. zwischen einem Arzt und einer speziellen Physiotherapiepraxis) mit dem Zweck, Mitbewerber vor Ort zu schwächen, endlich strafrechtlich verfolgt werden.

Der IFK wertet das Gesetz nun ausführlich aus und wird in der Ausgabe 6/15 der physiotherapie über die Details berichten.

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