Durchsetzung einer angemessenen Vergütung

Was 2012 mit der IFK-Aktion „Wir verdienen mehr als wir verdienen“ und der damit verbundenen Forderung nach 1 Euro pro Minute begann, ist zu einem Top-Ziel mit Zwischenetappen geworden.

Der jahrelange Druck des IFK, der übrigen Berufsverbände und des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) hat Wirkung gezeigt: Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) ist die Grundlohnsummenbindung im April 2017 gefallen – zumindest bis Ende 2019. Bisher sorgte dieser Mechanismus dafür, dass Vergütungsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen auf marginale Prozentsätze begrenzt wurden. Ab 2017 konnten die Berufsverbände in den Ländern Abschlüsse erzielen, durch die die Vergütungssätze bis Ende 2019 um durchschnittlich rund 30 % steigen werden. Das war ein hartes Stück Arbeit, das dringend nötig war und erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Fakt ist aber trotzdem, dass Heilmittelerbringer weiterhin zu den am niedrigsten vergüteten Therapeutenberufen gehören. Inhaber kleinerer Praxen mit bis zu 3 therapeutischen Mitarbeitern verdienen im Schnitt 2.140 €. Ein Angestellter verdient derzeit im Schnitt 2.107 €.

Wir fordern daher: Es muss deutlich mehr Geld in das System, damit Praxen sich rechnen. Nur so kommen Praxisinhaber auch in die Situation, ihre Angestellten besser entlohnen zu können. Die Vergütung in der GKV ausschließlich an die Debatte anzuknüpfen, ob diese Erhöhungen auch bei den Mitarbeitern ankommen, ist hingegen fast schon unlauter, wenn man bedenkt, dass die Erlöse einer durchschnittlichen Praxis alles andere als angemessen sind.

Die erreichten 30 % können daher nur ein Anfang sein, weil damit weder ein Unternehmerrisiko berücksichtigt ist noch Altersarmut abzuwenden sein wird. Das wird nur über weitere deutliche Erhöhungen möglich sein.

Unsere Sichtweise: Viel Zeit bleibt nicht. Weitere entlastende Maßnahmen sind schnell umzusetzen. Der Fachkräftemangel ist ansonsten nicht mehr zu stoppen. Damit ist die Versorgung der Patienten gefährdet.

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