Das Dritte Geschlecht in Stellenanzeigen beachten

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 10.10.2017, dass der Zwang, entweder „männlich“ oder „weiblich“ ins Geburtenregister eintragen zu lassen, in das allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen Personen eingreift, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. Damit wurde die Existenz eines dritten Geschlechts faktisch anerkannt. Das Urteil hat vor dem Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auch Konsequenzen für Stellenausschreibungen von Physiotherapiepraxen.

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz müssen Stellenausschreibungen frei von Diskriminierung sein. Denn eine nicht geschlechtsneutral formulierte Stellenausschreibung kann zu der Vermutung führen, dass der abgelehnte Bewerber aufgrund seines Geschlechts benachteiligt wurde. Sollte eine Klage auf Zahlung von Schadensersatz oder Entschädigung folgen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beweis vorzulegen, dass das Geschlecht im Bewerbungsprozess irrelevant war. Dies wird oftmals nur sehr schwer nachzuweisen sein.

Damit dürfen auch Personen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlen, von Stellenanzeigen nicht diskriminiert werden. Als Folge dessen reicht der übliche Zusatz „m/w“ nicht mehr aus. Es empfiehlt sich, Stellenausschreibungen mit dem Zusatz „m/w/divers“ oder zumindest “m/w/d” zu versehen.

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.