csm_SHV-LOGO_4c_kl-04_e41b3785eb.png

Spannende Anhörung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss – Stichwort „Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie!“

Am 10. Juli 2019 fand in Berlin die mit Spannung erwartete Anhörung zur Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses statt. Für die SHV-Mitgliedsverbände waren Bettina Kuhnert (DVE) und Andrea Rädlein (PHYSIO-DEUTSCHLAND) als Sachverständige geladen und konnten zu speziellen Aspekten der erforderlichen Anpassungen mündlich Stellung beziehen.

Forderungen und Aspekte zur Weiterentwicklung benannt
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hatte bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme ausführlich Position zu wichtigen Erleichterungen im Rahmen der Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie genommen. (Mehr dazu hier)
In der mündlichen Anhörung kamen nun weitere Aspekte zur Sprache. So forderte Rädlein, dass der Wegfall der Genehmigungspflicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls allerspätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie gelten soll, und nicht erst zum Zeitpunkt der Umsetzung ab voraussichtlich 1. Juli 2020.
Besonders dringend ist eine Anpassung bei der Festlegung, wann ein neuer Verordnungsfall entsteht. Hier sieht der Entwurf des G-BA aktuell sechs Monate vor. Dies widerspricht dem Ziel einer kontinuierlichen Versorgung der Patienten. Aus Sicht des SHV sollte diese Zeitspanne deshalb maximal 16 Wochen betragen.
Ein weiterer versorgungsrelevanter Punkt ist die Weiterentwicklung der Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie „Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V“. Hier schlägt der SHV die Ergänzung um folgende Diagnosen vor:
  • M75.3 Tendinitis calcarea im Schulterbereich
  • J45.- Asthma bronchiale
  • I70.- Artherosklerose inkl. pAVK
  • G91.- Hydrocephalus
  • G44.0 Clusterkopfschmerz
  • G44.2 Spannungskopfschmerz

Kuhnert hat noch einmal bekräftigt, dass die psychischen Erkrankungen nicht im langfristigen Heilmittelbedarf abgebildet sind. Sie verwies dabei insbesondere auf die schweren und chronisch verlaufenden Depressionen und die Schizophrenie. Beide Erkrankungen benötigen durchgehend therapeutische Interventionen, um stationäre Aufenthalte zu vermeiden.
Zeitplan für Umsetzung
Zwar soll die neue Heilmittel-Richtlinie zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Wirksam wird diese dann aber sicher erst zum 1. Juli 2020, weil erhebliche Anpassungen an die Praxissoftware der Ärzte erfolgen müssen. „Wir wünschen uns eine möglichst schnelle Umsetzung, damit Therapeuten, Ärzte und auch unsere Patienten möglichst schnell von der Überarbeitung profitieren. Das alles zieht sich schon viel zu lange hin“, betonte Rädlein, stellvertretende Vorsitzende des SHV, direkt nach der Anhörung.

Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.