Digitalisierung: SHV fordert mehr Beteiligungsmöglichkeiten

Den ersten Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor einigen Wochen vorgelegt. Nun luden Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ausgewählte Experten zu einer nicht-öffentlichen Anhörung, um den Gesetzesentwurf zu diskutieren. Die Heilmittelerbringer vertrat dabei Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV).

Für die Mitglieder des SHV brachte sie gute Nachrichten aus Berlin mit: Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung Digitalisierung im BMG, stellte in Aussicht, künftig weitere Leistungserbringer an die Telematik-Infrastruktur anzubinden. Derzeit sind in dem Gesetzentwurf nur Physiotherapeuten berücksichtigt. Die Ausweitung auf andere Heilmittelerbringer geschehe schrittweise in einem realistischen Zeitraum. Bei der Digitalisierung handele es sich um einen dynamischen Prozess, so Ludewig.

 

Repschläger machte während der Anhörung unter anderem darauf aufmerksam, dass laut jetzigem Gesetzentwurf die Praxisinhaber zwar selbst auf die elektronische Patientenakte zugreifen dürften, wenn sie über einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und eine Institutionenkarte (SMC-B-Card) verfügen – nicht aber ihre Mitarbeiter, wenn diese keinen Ausweis haben. „Eine solch realitätsferne Beschränkung der Zugriffsberechtigung gibt es bei Ärzten, Apothekern und Psychotherapeuten nicht“, kritisierte sie – und traf bei den Verantwortlichen auf offenes Gehör.

 

 

Außerdem erinnerte sie an das Problem, dass es bislang keine gemeinsame Ausgabestelle für die eHBA’s und die SMC-B-Cards gebe. Hier müsse schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden. Noch sei nicht erkennbar, wie Physiotherapeuten ab dem 1. Juli 2021 eine geeignete Authentifizierungsmöglichkeit erhalten sollen.

 

 

Und auch die Tatsache, dass Physiotherapeuten bei der Ausgestaltung der elektronischen Verordnung (eVO) kaum mitreden dürfen, sprach Repschläger an. „Wir begrüßen die Einführung der elektronischen Patientenakte sehr“, stellte sie im Namen des SHV klar. „Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum Heilmittelerbringer bei der Ausgestaltung der eVO keine verbindlichen Beteiligungsmöglichkeiten bekommen.“ Hier müsse deutlich nachgebessert werden.

 

 

Die Stellungnahme von SVH/IFK zum Referentenentwurf finden Sie hier.

 

Weitere Artikel

therapie Hamburg: Kostenlose Tickets für IFK-Mitglieder

2026 | 18.09. Am 6. und 7. November 2026 öffnet die Messe therapie Hamburg ihre Tore. Als Branchentreff für alle, die in Physio-, Ergo- oder Sporttherapie tätig sind, bietet die Messe an zwei Tagen viele Angebote rund um die Heilmittelbranche.  

W wie Wertermittlung: Was ist meine Praxis wert?

2026 | 16.09. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: W wie Wertermittlung – was ist meine Praxis wert?

Sie sind am Zug – Vorbereitungen für den TI-Anschluss

2026 | 14.09. Der TI-Anbindungsprozess ist mehrstufig. Einige Vorgänge sind innerhalb weniger Minuten abgearbeitet, andere können – durch zwischenzeitliche Wartezeiten – erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Stellen Sie sich einfach vor, Sie würden ein Brettspiel spielen, dessen Spielfelder unterschiedliche Schweregrade aufweisen.