Soforthilfe: Anträge früh stellen

In etlichen Bundesländern ist das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung angelaufen und hat eine Antragsflut ausgelöst. So erreichte beispielsweise in Bayern die Zahl der Anträge innerhalb kurzer Zeit einen sechsstelligen Bereich. Auch Physiotherapeuten können die Soforthilfe beantragen.

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Soforthilfeprogramm 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen bereitgestellt, die durch die Coronavirus-Krise in Not gekommen sind. Physio-Praxen mit bis zu fünf Beschäftigten können eine Einmalzahlung über bis zu 9.000 Euro beantragen, Praxen mit bis zu zehn Beschäftigten über bis zu 15.000 Euro. Diese Werte gelten zunächst einmal für die nächsten drei Monate, aber Achtung: Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen zur Anzahl der Vollzeitäquivalente. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden.


Der Antrag kann beim Wirtschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes gestellt werden. Eine Übersicht bietet das IFK-Merkblatt „Coronavirus – Wirtschaftliche Unterstützung“ (M26b), das fortlaufend aktualisiert wird und Mitglieder im geschützten Bereich der IFK-Internetseite finden. Alternativ kann es kostenlos in der IFK-Geschäftsstelle angefordert werden. In den meisten Bundesländern ist der Antrag ausschließlich online möglich. Ein frühzeitiger Antrag – auch am Wochenende – ist in jedem Fall sinnvoll. Die Anträge sollen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen auch am Wochenende von Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet werden.


Das Soforthilfeprogramm ist noch lange nicht ausreichend, um die immensen Umsatzeinbußen zu kompensieren, die alle Praxen durch die Corona-Pandemie derzeit erleiden. Die Forderungen des IFK und des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) an die Politik unter anderen nach Ausgleich der Umsatzeinbußen entsprechend dem Vorjahreseinkommen bleiben daher unabhängig von dem jetzt beschlossenen Maßnahmenpaket unverändert bestehen. Physiotherapeuten brauchen neben dem Soforthilfeprogramm sofort einen entsprechenden Rettungsschirm, der die Praxen durch diese Krise und in die Zukunft führt.


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!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!! 


IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden. 


Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet. 


Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können. 


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