WAT-Gutachten veröffentlicht

Elf maßgebliche Heilmittelverbände haben im vergangenen Jahr die Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) in Auftrag gegeben, um für die diesjährigen Vergütungsverhandlungen gewappnet zu sein, die erstmal bundesweit einheitlich mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geführt werden. Die Ergebnisse sind nun veröffentlicht worden.

Die Ziele des Gutachtens sind, (1) die erwirtschafteten Überschüsse der Praxen im Jahr 2018 zu ermitteln, (2) die Kalkulation eines wirtschaftlich tragfähigen und konkurrenzfähigen Ziel-Einkommens zu definieren, (3) aufzuzeigen, welche Differenzen zwischen Ist- und Zielbetriebsergebnissen bestehen und welche Maßnahmen zu deren Ausgleich nötig sind, (4) die Berechnung der erforderlichen Vergütungserhöhung und (5) die laufenden Kosten einer durchschnittlichen Heilmittelpraxis zu ermitteln.

Das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) ging diesen Fragen nach und berechnete, dass im Leistungsbereich Physiotherapie im Jahr 2018 eine Erhöhung um bis zu 63 Prozent nötig gewesen wäre, um einen wirtschaftlichen Praxisbetrieb zu ermöglichen. Bereinigt um die Kostensteigerungen des Praxisbetriebs der letzten Jahre sowie die Vergütungserhöhungen, die zuletzt durch die Einführung der bundesweit geltenden Höchstpreise zum 1. Juli 2019 zu berücksichtigen sind, ergibt sich daraus die Forderung nach einer Vergütungserhöhung um 50,13 Prozent.

Das Gutachten für den Bereich der Physiotherapie gibt es hier: 

Weitere Artikel

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne