Physiotherapiepraxen dürfen Corona-Selbsttests selbst beschaffen, nutzen und abrechnen

Durch die Aktualisierung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) können Physiotherapiepraxen Tests für Inhaber und Mitarbeiter in eigener Verantwortung beschaffen und auch selbst anwenden. Das ist in § 6 Absatz 3 Satz 2 TestV geregelt.

Für jede in der Einrichtung tätige Person dürfen bis zu zehn „PoC-Antigen-Tests“ pro Monat eingesetzt und auch abgerechnet werden. „PoC“ heißt wörtlich „Point of Care“ und bedeutet, dass eine Labordiagnostik nicht notwendig ist, sondern das Ergebnis direkt vor Ort sichtbar wird. Es handelt sich dabei um Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests). Eine vorherige Schulung ist dafür nicht erforderlich.

 

Physiotherapiepraxen rechnen die Sachkosten für die selbst beschafften PoC-Antigen-Tests mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab, in deren Bezirk die Praxis ihren Sitz hat. Die Details zum Abrechnungsverfahren und zu weiteren formellen Fragen soll laut TestV von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bis zum 22. März 2021 vorgelegt werden.

 

 

Die Kassenärztliche Vereinigung erstattet Physiotherapiepraxen für selbst beschaffte PoC-Antigen-Tests die Sachkosten in Höhe der entstandenen Beschaffungskosten, und zwar bis zum 31. März 2021 höchstens 9 Euro je Test und ab dem 1. April 2021 höchstens 6 Euro je Test.

 

 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine Liste zugelassener Tests im Sinne der TestV veröffentlicht (zur Liste). Die aktualisierte Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesgesundheitsministeriums gibt es hier.

 

Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.