Blankoverordnung – eine Zwischenmeldung

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht die Blankoverordnung als Regelleistung in der Heilmittelversorgung vor. Über die Ausgestaltung sollen laut Gesetzgeber der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und VPT-Verband Physikalische Therapie verhandeln.

Diese Gespräche konnten erst nach Abschluss des Schiedsverfahrens zum neuen Bundesrahmenvertrag im August 2021 begonnen werden. Der Prozess der Verhandlungen zur Blankoverordnung ist sehr komplex und wird daher einige Monate andauern.

 

Wie auch bei den Verhandlungen zum Bundesrahmenvertrag erarbeiten die vier Physiotherapieverbände mit ihren Fachgremien und Experten die inhaltliche Ausgestaltung der Blankoverordnung, bereiten die Verhandlungen gemeinsam in einer Arbeitsgruppe vor und stimmen die Verhandlungsstrategie miteinander ab.

 

 

Zu den Inhalten der aktuellen Gespräche zählen grundsätzliche Fragen wie beispielsweise die Festlegung von geeigneten Diagnosen und die Ausgestaltung der Blankoverordnung. Der GKV-Spitzenverband fokussiert sich auf Fragen der Finanzierung, der wirtschaftlichen Mitverantwortung der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie die Gefahr einer möglichen Mengenausweitung.

 

 

Nächste Schritte

 

 

Der Gesetzgeber verlängerte aufgrund der Corona-Pandemie die Frist für die Verhandlungen von Ende März 2021 auf Ende September 2021. Nach dem Start der Verhandlungen Anfang August stellte sich schnell ein erhöhter Verhandlungsbedarf für die Ausgestaltung des Vertrages heraus. Schwierig erweist sich zudem die Findung von geeigneten Diagnosen und der Umgang mit Zulassungserweiterungen sowie dem Zertifikatssystem, da eine dringend notwendige Novellierung des Berufsgesetzes noch nicht stattgefunden hat. Die Vertragspartner haben daraufhin den Verhandlungsprozess strukturiert und vorsorglich Verhandlungstermine bis Ende März 2022 vereinbart. Außerdem wurde die Schiedsstelle darüber informiert, dass die Verhandlungen zur Blankoverordnung über den 30. September 2021 hinaus andauern.

 

 

Am Ende des Verhandlungsprozesses soll es einen Vertrag zu den Rahmenbedingungen der Blankoverordnung geben, der von den zugelassenen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern gesondert anerkannt werden muss.

 

 

Für die Physiotherapieverbände steht fest: Im Ergebnis muss die Blankoverordnung die therapeutische Kompetenz im Sinne einer besseren physiotherapeutischen Versorgung der Patientinnen und Patienten stärken.

 

Weitere Artikel

therapie Hamburg: Kostenlose Tickets für IFK-Mitglieder

2026 | 18.09. Am 6. und 7. November 2026 öffnet die Messe therapie Hamburg ihre Tore. Als Branchentreff für alle, die in Physio-, Ergo- oder Sporttherapie tätig sind, bietet die Messe an zwei Tagen viele Angebote rund um die Heilmittelbranche.  

W wie Wertermittlung: Was ist meine Praxis wert?

2026 | 16.09. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: W wie Wertermittlung – was ist meine Praxis wert?

Sie sind am Zug – Vorbereitungen für den TI-Anschluss

2026 | 14.09. Der TI-Anbindungsprozess ist mehrstufig. Einige Vorgänge sind innerhalb weniger Minuten abgearbeitet, andere können – durch zwischenzeitliche Wartezeiten – erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Stellen Sie sich einfach vor, Sie würden ein Brettspiel spielen, dessen Spielfelder unterschiedliche Schweregrade aufweisen.