Anerkennung Bundesrahmenvertrag: keine Frist-Verlängerung

Die Frist zur Anerkennung des seit August 2021 gültigen Bundesrahmenvertrags bei den ARGEn Heilmittel der Bundesländer endet am 31. Januar 2022. Der GKV-Spitzenverband hat bereits angekündigt, die Frist für die Anerkennung nicht verlängern zu wollen.

Selbstständige Physiotherapeuten, die bis zum Stichtag dem Vertrag nicht zugestimmt haben, können nach dem 1. Februar 2022 ihre Zulassung verlieren und müssten diese neu beantragen. In der Zwischenzeit dürften sie dann keine Behandlungen mit der GKV abrechnen.


Rund drei Viertel der IFK-Mitglieder haben den Bundesrahmenvertrag über den Verband anerkennen lassen. Im Vergleich zur gesamten Berufsgruppe stehen die Verbandsmitglieder damit gut dar: Laut GKV-SV haben bundesweit bisher erst etwa 42 Prozent (Stand 10.01.2022) der selbstständigen Physiotherapeuten eine Anerkenntniserklärung eingereicht.


Die Anerkenntniserklärung finden Sie hier: Anerkenntniserklärung. Bei Fragen zur Anerkennung können sich Mitglieder gern an die IFK-Mitarbeiter des Referats Recht – Zulassungswesen wenden (Tel.: 0234 97745-777, E-Mail: zulassung@ifk.de

Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.